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Energienews


16.05.2019

EU-Gebäuderichtlinie: Grundlagenstudie zum Smart Readiness Indicator

Der Indikator bewertet die technologische Fähigkeit eines Wohngebäudes, mit Nutzer und Netz zu interagieren sowie seinen Betrieb energieeffizient zu regeln. Der Einsatz von Smart Metern, die Einbindung von Ladestationen für Elektromobilität, Energiespeichern und Energie-Managementsystemen sind wesentliche Anforderungen, die in die Bewertung einfließen. Dabei stehen die bereits installierte Technik und die vorhandene Infrastruktur für mögliche Erweiterungen auf dem Prüfstand. Der Indikator soll Gebäudeeigentümern, Mietern und Investoren praktische Orientierung geben, inwieweit bestehende oder neu zu errichtende Gebäude zeitgemäßen technologischen Anforderungen gerecht werden.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Indikator wird dazu beitragen, dass sich der Wert eines Gebäudes in Zukunft auch daran messen lassen muss, wie intelligent das Haus vernetzt ist. Der ‚Intelligenzindikator‘ könnte die Nachfrage nach smarten Immobilien ankurbeln.“

Die geänderte EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2019 die EU-Gebäuderichtlinie durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, mit dem ein optionales gemeinsames System der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden eingerichtet wird.

Download der Grundlagenstudie: Smart Readiness Indicators (SRI) auf www.hea.de.

Hinweis: In der GEB-Ausgabe Juni 2019 gibt es zum Thema Intelligenzfähigkeitsindikator für Gebäude einen ausführlichen Fachbericht.




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